Verhaltenskodex

COFRA verpflichtet sich, Umwelt-, Sicherheits- und Sozialstandards einzuhalten.

COFRA erwartet, dass alle eigene Lieferanten dieselben Umwelt-, Sicherheits- und Sozialstandards einhalten.

COFRA zeigt, teilt und unterbreitet allen Geschäftsinteressenten (Stakeholders) den eigenen Verhaltenskodex, um die eigene Verpflichtung zu betonen, zu erklären und zu teilen.

COFRA verbreitet den folgenden Verhaltenskodex, um die eigenen Wirtschafts- und Sozialstandards im Rahmen der eigenen Betriebspolitik zu erklären, und trifft zu Ihrer Handhabung und Einhaltung die angemessenen Maßnahmen.

COFRA lehnt jede Form von Gewalt ab, und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ethisch, rechtlich und fachlich korrekt zu verhalten, sowie rechtlich und beruflich korrekt zu verhalten, um den Ruf des Unternehmens zu festigen und Verhaltensweisen zu vermeiden, die ihm schaden könnten. Sie müssen ihre Aufgaben mit Respekt vor den verschiedenen hierarchischen Rollen und den ausgeübten Funktionen erfüllen; die Beziehungen zwischen den Kollegen müssen stets von den Grundsätzen der Loyalität und Fairness geprägt sein, unter Einhaltung der Gesetze, Grundsätze und gemeinsamen ethischen Werte.

COFRA verbreitet den folgenden CODE OF CONDUCT, um seine sozialen und wirtschaftlichen Standards als Teil seiner Unternehmenspolitik zu erklären und ergreift geeignete Maßnahmen zu deren Anwendung und Einhaltung. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden mit Sanktionen geahndet, die der Schwere des Verstoßes angemessen sind und je nach Art der Beziehung zwischen dem betreffenden Adressaten und der Cofra SRL abgestuft. Zu den Maßnahmen gehört auch die Beendigung des Vertrauensverhältnisses mit Cofra SRL mit den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen vertraglichen Konsequenzen.

COFRA Verpflichtungen:

EINHALTUNG DER MENSCHENRECHTEDas Unternehmen beachtet die durch die allgemeine Erklärung der Menschenrechte festgelegte Rechte jedes Menschen.
EINHALTUNG DER ARBEITSGRUNDSÄTZE UND -RECHTE

Die ILO Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ist Ausdruck der Verpflichtung vonseiten der Regierungen, Arbeitsgeber und Arbeiter, die grundsätzlichen menschlichen Werte zu vertreten, die lebenswichtig für unser soziales und wirtschaftliches Leben sind. Die Erklärung sieht vier Grundsätze vor:

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungsrecht:
  • Das Unternehmen achtet das Recht der Arbeiter, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen, diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen.
  • Das Unternehmen hält die Arbeitszeiten nach dem geltenden Recht und den industriellen Standards ein.
Abschaffung der Zwangsarbeit:
  • Das Unternehmen verwendet keine Zwangsarbeit.
Abschaffung der Kinderarbeit:
  • Das Unternehmen achtet das Ausbildungsrecht der Kinder. Kinderarbeit wird abgelehnt und nicht toleriert. Unter Kinderarbeit versteht man jegliche Arbeit, die von einem Mensch unter 15 Jahre durchgeführt wird, außer wenn die örtlichen Gesetzte eine höhere und/oder Pflichtschule nicht vorsehen.
Abschaffung der Diskriminierung auf dem Arbeitsplatz:
  • Das Unternehmen gewährleistet den Mitarbeitern Chancengleichheit und tritt der Benachteiligung aufgrund der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Religion, des Standes oder der sexuellen Neigung entgegen.
GESUNDHEIT UND SICHERHEITDas Unternehmen schafft für die Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den nationalen und gemeinschaftlichen Gesetzen und Verordnungen ein sicheres Arbeitsumfeld. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, um das Arbeitsumfeld gesund und sicher zu machen, die Risikoaussetzung (Unfälle/Verletzungen und Berufskrankheit) der Mitarbeiter zu vermeiden oder stark zu reduzieren. Das Unternehmen verpflichtet sich auch:
  1. 1. die Fähigkeiten und den Zustand der Mitarbeiter im Verhältnis zu ihrer Gesundheit und der Sicherheit zu berücksichtigen, wenn sie mit den Aufträgen betraut werden;
  2. 2. die Mitarbeiter über die mit der Arbeit verbundenen Risiken zu schulen, informieren und ausbilden;
  3. 3. die Mitarbeiter mit KSA (kollektiven Schutzausrüstungen) und PSA (persönlichen Schutzausrüstungen) auszustatten;
  4. 4. die Mitarbeiter gesundheitlicher Überwachung gemäß den geltenden Normen zu unterziehen;
  5. 5. im Voraus die Mitarbeiter zu ernennen die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Brandverhütung und Feuerlöschung, Evakuierung der Arbeitsorte bei akuter und prompter Gefahr, Rettung, Ersten Hilfe und Notfallleitung beauftragt sind;
  6. 6. von den Mitarbeitern die Beachtung der geltenden Normen und der Betriebsbestimmungen über Sicherheit, Hygiene und Nutzung der zur Verfügung gestellten kollektiven und persönlichen Schutzausrüstungen;
  7. 7. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass die getroffenen technischen Maßnahmen Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung verursachen oder die Umwelt beschädigen können, indem es periodisch die fortdauernde Unbedenklichkeit prüft;
  8. 8. die verhütenden Maßnahmen bezugnehmend auf Organisations- und Produktionswechsel, die Erheblichkeit zwecks der Gesundheit und der Arbeitssicherheit haben, oder bezugnehmend auf die Entwicklungsstufe der Präventions- und Produktionstechnik zu aktualisieren;
REACH-VERORDNUNG

Die Firma respektiert die REACH NORM (CE) n.1907/2006 in Kraft ab 1. Juni 2007 und garantiert, dass die COFRA Produkte und die an COFRA gelieferten Produkte (Chemikalien usw.) frei sind von:

  • SVHC Substanzen (Substance of Very High Concern);
  • Substanzen der Anlage XIV der Reach-Verordnung;
  • verbotenen Substanzen, gemäß der letzten und aktualisierten Kandidatenliste;
  • Im Fall der Beschränkung von Substanzen (Anlage XVII der Reach-Verordnung) müssen die Beschränkungen bei Anwendung respektiert werden.

Im Fall vom Artikel mit Spuren von SVHC (Substance of Very Hig Concern) oder Spuren von Substanzen gemäß der Kandidatenliste mit einer Konzentration in Höhe von 0,1% Gewicht/Gewicht, müssen alle wichtigen Informationen gegeben werden, wie der Name der Substanz und die Gebrauchsanweisung. (cfr. Art.59.1 Reach).

UMWELTFREUNDLICHKEIT

Die Firma Cofra versucht die Umweltrisiken zu reduzieren und die Umweltleistungen zu verbessern mit Respekt vor der Natur. Die Firma Cofra versucht die Umweltenbedigungen in den Bereichen, in denen sie tätig ist, in einer dynamischen Weise zu verbessern. Die Firma Cofra versucht das Ziel eigenverantwortlich zu erreichen und zu erhalten, wie folgt:

  1. 1. alle Normen und Verordnungen einzuhalten und die anderen Verordnungen über die Umwelt, die die Firma unterschreibt, zu respektieren;
  2. 2. Eine Betriebsstruktur beizubehalten, die sich an der Umwelterhaltung orientiert. Dank der technischen Kompetenzen und der andauernden Verbesserung soll die Firma Cofra:
    • die Anlagen und die Technologien von alle Aktivitäten verbessern, um die Energiequellen zu schonen.
    • den Energieverbrauch und die globale Erwärmung reduzieren.
    • bei der Implementierung von neuen Technologien den Umweltschutz beachten.
    Die o.g. Ziele müssen ökonomische Aspekte und gute Technologien miteinander verbinden.
  3. 3. Ausbildung des Personals. Das Ziel ist nur erreichbar, wenn alle Mitarbeiter, auf allen Ebenen, über das Umweltthema informiert sind.
  4. 4. Die Firma muss alle Umweltauswirkungen dokumentieren und kontrollieren. Die Informationen darüber sollen an die zuständigen Behörden mitgeteilt werden.
  5. 5. Über Investitionen und neue Verfahren mit zuständigen Behörden diskutieren, um die korrektiven Aktionen gegen Verunreinigungsquellen zu beschließen.
  6. 6. Dank einer Risiken System Verwaltung die Gefahren reduzieren. Wichtig zu beobachten sind die Konsequenzen für die Umwelt und für die Menschen.
  7. 7. Kunden, Lieferanten und Firmen müssen informiert sein. Jeder, der über die Aktivität der Firma interessiert ist, muss informiert sein.
  8. 8. Die Lieferanten anweisen, die Umweltstandards einzuhalten.
  9. 9. Mit sauberer Energie produzieren und das CO² in der Luft vermeiden.
  10. 10. Die Entsorgung von Müll vermeiden und die Wiederverwendung ankurbeln.
ANTI-KORRUPTIONS-POLITIK

Die Anti-Korruptions-Politik von Cofra gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens auf allen Ebenen.

Es ist verboten, einer Person, einem Amtsträger oder einer privaten Gegenpartei direkt oder indirekt Geldbeträge oder andere Vorteile anzubieten oder anzunehmen, um sie zu veranlassen, eine in ihre Zuständigkeit fallende Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen.

Allen Mitarbeitern ist es untersagt, Geldbeträge, Geschenke oder andere Vorteile von Lieferanten des Unternehmens anzunehmen und/oder freundschaftliche Beziehungen zu ihnen zu unterhalten, Einladungen jeglicher Art anzunehmen, die zu einer Bevorzugung bei der Auswahl von Lieferanten, bei der Vertragsgestaltung, bei der Preisgestaltung führen könnten bei Zahlungen, Sachleistungen oder auf andere Weise.

Cofra erkennt keine Zuwendungen zugunsten politisch exponierter Personen, politischer Parteien oder ihnen nahestehender Einrichtungen und Vereinigungen an. Sponsoring muss zweckmäßig sein und mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens übereinstimmen und im Voraus ausdrücklich genehmigt werden.

Es ist Ebenso verboten, sich Dritter zu bedienen, durch die Geldbeträge oder andere Vorteile zum Zwecke der Bestechung angeboten oder angenommen werden.

Höflichkeiten im Geschäftsverkehr, wie Geschenke oder Bewirtungen, sind nur dann zulässig, wenn sie mit den festgelegten Unternehmensverfahren übereinstimmen.

Die an die Lieferanten zu zahlende Vergütung muss ausschließlich der vertraglich festgelegten Leistung entsprechen, und die Zahlungen dürfen nicht an eine andere Partei als die Vertragspartei oder in einem anderen Land als dem der Vertragsparteien geleistet werden.

Erhält ein Verwaltungsratsmitglied, ein Angestellter oder ein Mitarbeiter der Gesellschaft von einer öffentlichen Verwaltung oder von natürlichen oder juristischen Personen, die im Dienste oder im Auftrag derselben öffentlichen Verwaltung handeln, ausdrückliche oder stillschweigende Aufforderungen zur Gewährung von Vorteilen jeglicher Art, muss er/sie unverzüglich alle Beziehungen zu diesen Personen einstellen und den Aufsichtsrat informieren.

Weitere Informationen zur Meldung von Bestechungsversuchen finden Sie im Dokument 'WHISTLEBLOWING POLICY'.

DIE GESCHÄFTSLEITUNG